Austritt

Es liegt uns viel daran, Ihnen einen geregelten und reibungslosen Austritt oder Übertritt zu ermöglichen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Unklarheiten oder Unsicherheiten auftauchen. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Ablauf Austritt

Zeitpunkt des Austritts

Im Verlauf Ihres Aufenthaltes legen Sie gemeinsam mit dem Betreuungsteam den Zeitpunkt des Austrittes fest. In der Regel können Sie das Spital während des Vormittags verlassen.

Nachbehandlung

Vor Ihrem Austritt werden Sie sowohl von den verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten als auch durch das Pflegepersonal über den weiteren Behandlungsverlauf informiert.

Abmeldung

Bei Ihrem Austritt bitten wir Sie, sich bei Ihrer Pflegeperson abzumelden.

Abrechnung

Die Rechnung für medizinische Leistungen wird direkt Ihrer Krankenkasse/Versicherung zugestellt. Extras (Telefon, Getränke, Besucheressen usw.) verrechnen wir Ihnen direkt. 

Ihre Zufriedenheit

Ihre Meinung ist uns wichtig und hilft uns, unsere Leistungen und unseren Service laufend zu verbessern. Nach Ihrem Austritt möchten wir mit Hilfe eines Online-Fragebogens, den wir Ihnen zur Online-Ausfüllung zustellen, erfahren, wie zufrieden Sie mit Ihrem Spitalaufenthalt waren. Wir freuen uns, wenn Sie sich an der Umfrage beteiligen.

Patientenbefragung am Spital Zofingen

Unser Engagement für eine positive Patientinnen- und Patientenerfahrung

Um den Spitalaufenthalt für Sie und alle nach Ihnen eintreffenden Patienten und Patientinnen zu verbessern, ist Ihre Hilfe für uns unerlässlich, denn Sie erleben den Klinikalltag hautnah.

Unser Ziel ist es, unsere Qualität zu verbessern. Deshalb leiten wir aus Ihren Rückmeldungen Massnahmen und Anpassungen für unsere Abläufe ab. Dabei liegt uns besonders Ihr Wohl am Herzen. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Teilnahme. Sie helfen damit, den Klinikaufenthalt für alle Patientinnen und Patienten angenehmer zu gestalten. Ihre Angaben werden von uns vertraulich behandelt.

Haben Sie Lob, Kritik oder sonst ein Anliegen? Bitte teilen Sie es uns mit.

Wir freuen uns über Lob und konstruktive Kritik, denn beides bringt uns in unserem täglichen Bestreben nach noch höheren Qualitätsstandards weiter.  Wenn Sie ein Anliegen haben, das Sie mit Ihren Betreuungspersonen nicht besprechen oder regeln können, steht Ihnen unsere Beschwerdestelle zur Verfügung.

Bürozeiten Beschwerdestelle

Montag bis Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

+41 62 746 53 51
qm@spitalzofingen.ch

Rechte und Pflichten: Gesundheitsgesetz und Patientendekret

Ihre Rechte

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Sie in verständlicher Form über Ihren Gesundheitszustand, Untersuchungen, Eingriffe und Behandlungsmöglichkeiten informieren. Im Weiteren erfolgen Operationen, Untersuchungen, Behandlungen und Pflege nur mit Ihrer Zustimmung, ausgenommen sind Notfallsituationen.

Ihre Pflichten

Ihr eigener Beitrag am Genesungsprozess ist von grosser Bedeutung. Informieren Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder die zuständie Pflegefachperson über Auswirkungen von Behandlungen und Medikamenten oder über Allergien usw. und halten Sie sich an die vereinbarten Massnahmen.

Die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten sind ausführlich im Gesundheitsgesetz und in der Patientenverordnung des Kantons Aargau  festgehalten.

Gesundheitsgesetz Kanton Aargau

Patientenstelle Aargau Solothurn

Alles über den Aufenthalt bei uns

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Austritt

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